Wissenswertes

Erfahren Sie mehr zu Kieferorthopädie.

Als Fachzahnarztpraxis für funktionelle und ästhetische Kieferorthopädie stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Zähne kompetent zur Verfügung. Die häufigsten Fragen beantworten wir Ihnen gleich hier unten. Oder aber: Direkt einen Termin vereinbaren – wir sind gerne für Sie da!

Was bedeutet "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie"?

Die Voraussetzung für die Ausbildung zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ ist ein abgeschlossenes 5-jähriges Studium der Zahnmedizin und eine mindestens einjährige Tätigkeit als Allgemeinzahnarzt. Anschließend folgt eine 4-jährige Spezialisierung in Kieferorthopädie an einer zahnmedizinischen Universitätsklinik (100% Anstellungsgrad).

Die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ wird nach einer Fachprüfung mit einem theoretischen und praktischen Teil verliehen. Dieser lange Ausbildungsweg ist nötig, um die oftmals komplexen Zahnstellungsprobleme optimal therapieren zu können. Der Kieferorthopäde ist Experte für Gesichtswachstum und Zahnentwicklung.

Dr. Stadler hat den Titel „Dr. med. dent.“ erlangt sowie die Ausbildung zum „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie (CH)“ abgeschlossen. Während seiner Ausbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie hat er zusätzlich den 2-jährigen Masterstudiengang „Master of Advanced Studies in Lingual Orthodontics“ an der Universität Basel abgeschlossen (siehe Werdegang).

Details zur Ausbildung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ finden Sie unter: www.swissortho.ch

Was ist "Kieferorthopädie"?

Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer und der Zähne befasst. Zahnfehlstellungen können in jedem Alter korrigiert werden. Die dazu eingesetzten Apparaturen und Geräte werden auch als „Zahnspangen“ bezeichnet. Je nach Ausgangslage und Problematik wählt der Kieferorthopäde die entsprechende(n) Apparatur(en) aus. Weil es oft nicht möglich ist, alle Probleme mit derselben Spange zu lösen, können mehrere Apparaturen nacheinander oder zum Teil auch kombiniert zur Anwendung kommen. Es liegt in der Fachkompetenz des Kieferorthopäden, einen möglichst optimalen und effizienten (und kostenbewussten) Behandlungsplan zu erstellen.

Welches ist der richtige Behandlungszeitpunkt?

Grundsätzlich sollte eine kieferorthopädische Abklärung lieber zu früh als zu spät erfolgen.

Eine erste Beurteilung ist in gewissen Fällen bereits im Kindergartenalter sinnvoll. Erste Behandlungen können zu diesem Zeitpunkt ausnahmsweise angezeigt sein.

Idealerweise findet eine Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit im Alter zwischen 6 und 9 Jahren statt. Mit der Behandlung, welche das Wachstum der Kiefer beeinflussen soll, beginnen wir wenn möglich im Alter von ca. 8 Jahren.

Falls es zu wenig Platz für die Frontzähne hat, empfehlen wir einen Behandlungsbeginn, sobald die seitlichen bleibenden Zähne durchbrechen. Ansonsten kann mit der Behandlung zugewartet werden, bis die ersten Milchbackenzähne locker werden.

Auch im Erwachsenenalter kann jederzeit eine Zahnstellungskorrektur durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Zahnhalteapparat gesund ist und die Zähne kariesfrei sind. Die Behandlung beim Erwachsenen unterscheidet sich v.a. durch die fehlende Wachstumsdynamik der Kiefer sowie den Wunsch nach unsichtbarer Behandlung (siehe Behandlungsspektrum).

Wie ist der Behandlungsablauf?

1. Erstkonsultation

Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie erhalten Informationen über eine allfällig vorliegende Zahn- und/oder Kieferfehlstellung, sowie eine Beratung über mögliche Therapien.

Folgendes können Sie erwarten:

  1. Schilderung der Hauptprobleme
  2. Abschätzung der Behandlungsnotwendigkeit. Was passiert, wenn man nichts macht?
  3. Beschreibung der notwendigen Zahnspangen.
  4. Ungefähre Kostenschätzung.
  5. Ungefährer Zeitplan.

Diese Sitzung soll Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen eine kieferorthopädische Behandlung helfen.

2. Unterlagen

Planungsunterlagen sind Voraussetzung für eine zielgerichtete und effiziente Korrektur.

Der Termin für die Erstellung der Unterlagen dauert ca. 45 bis 60 Minuten. Dabei werden Fotos, Zahn- und Kieferröntgen und ein 3D-Scan des Gebisses erstellt.

3. Besprechung

Der anhand der Planungsunterlagen erstellte Behandlungsplan (respektive allfällige Varianten) wird mit Ihnen besprochen. Sie erhalten bei dieser Sitzung einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

4. Behandlung

Nach Ihrer Zustimmung kann mit der aktiven Therapie begonnen werden. Unsere Behandlungen umfassen das gesamte Spektrum der Kieferorthopädie.

5. Retention

Zähne zu begradigen ist einfach, aber das Ergebnis langfristig zu sichern ist schwieriger. Festsitzende Retainerdrähte helfen das Schlussresultat langfristig zu sichern.

Welches Behandlungsspektrum bieten wir an?

In unserer Praxis werden sämtliche modernen Behandlungstechniken für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten:

  • Funktionskieferorthopädische Behandlungen
  • Abnehmbare oder festsitzende Apparaturen
  • Kooperationsreduzierte Distalbissbehandlungen («Herbst»-Scharnier, intermaxilläre Federn)
  • Unsichtbare Zahnspangen (linguale festsitzende Apparaturen oder Alignersysteme,
    www.incognito.net / www.invisalign.de / www.aligner-ortho.ch)
  • Präprothetische Kieferorthopädie und interdisziplinäre Behandlungen
  • Kombinationsbehandlungen Kieferorthopädie/Kieferchirurgie
  • Festsitzende skelettale Verankerungssysteme
  • Knirsch- und Schnarchschienen
  • Individuell angefertigter Sport- und Mundschutz
  • Retentionsapparaturen (festsitzende Retainerdrähte, Retentionstiefziehschienen, abnehmbare Retentionsplatten und bimaxilläre Apparaturen)

Welche Kosten fallen an?

Diese Frage kann nicht sinnvoll mit konkreten Zahlen beantwortet werden, zu unterschiedlich sind die Kosten für die individuellen Behandlungen. Meist kann aber anlässlich der ersten Konsultation eine erste Kostenschätzung vorgenommen werden.

Es empfiehlt sich frühzeitig, im Vorkindergartenalter, eine entsprechende Zusatzversicherung zur Krankenversicherung abzuschliessen. Diese ist nicht kostspielig und deckt bei Bedarf zumindest einen Teil der Kosten ab. In schwerwiegenden Fällen können die Grundversicherung, Invalidenversicherung oder andere Institutionen für die Behandlungskosten aufkommen. Der Kieferorthopäde muss dies routinemäßig überprüfen und Sie gegebenenfalls informieren.

Wir verrechnen nach dem revidierten Zahnarzttarif UV/MV/IV und für Privatpatienten DENTOTAR® (www.dentotar.ch) zur Zeit mit folgenden Taxpunkt-Wert:

  • CHF 1.00: Kinder, Jugendliche, sich in einer Berufslehre oder einem Studium befindenden Privatpatienten, welche in aktiver, kieferorthopädischer Behandlung sind (Abklärung, Korrektur, Stabilisierungsphase)
  • CHF 1.00: IV-/Sozialversicherung- und Schulzahnpflege